Keine Gasbeschaffungsumlage und geringere Umsatzsteuer: Stadtwerke korrigieren Preisanpassung
So wird Garbsens Energieversorger rückwirkend ab 1. Oktober und zum 1. November 2022 die Gaspreise abermals anpassen und die Preise sowohl im Grundversorgungstarif SWG-basisGas als auch für die Sondervereinbarung SWG-ecoGas senken.
Beispiel: Für private Haushalte und gewerbliche Verbraucher berechnen die Stadtwerke anstatt des bisher vorgesehenen Arbeitspreises beim Basistarif von 20,22 Cent brutto pro Kilowattstunde (kWh) bei einem Verbrauch von 8.001 bis 24.000 kWh ab dem nächsten Monat 15,59 Cent brutto pro Kilowattstunde. Der Grundpreis vermindert sich von 166,60 Euro pro Jahr auf 149,80 Euro pro Jahr brutto.
„Wir geben diese gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich 1:1 an unsere Kunden weiter“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Daniel Wolter. Dennoch bleibe es bei der vor vier Wochen angekündigten Preisanpassung, wenngleich diese nun wegen dieser Vorgaben geringer ausfalle. Denn die vom Gesetzgeber beschlossene Gasspeicherumlage sowie die Bilanzierungsumlage für den Ausgleich von Prognoseabweichungen gelten weiterhin.
Was bedeutet dieses konkret für die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke?
Die Stadtwerke geben die neuen Preise am 15. Oktober 2022 in den Medien und auf ihrer Webseite bekannt. Anfang November ermittelt der Energieversorger die neuen monatlichen Abschläge auf Basis des Vorjahresverbrauchs. „Hier gehen wir von einer moderaten Anpassung vom 1,5-fachen des aktuellen Preises aus, da wegen des milden Winters der durchschnittliche Verbrauch geringer ausfiel, dafür die Abschläge aber konstant geblieben sind“, so Wolter. Hierüber informiert der Gasversorger seine Kunden in einem Schreiben.
Stadtwerke begrüßen Vorschläge der Expertenkommission – aber beträchtlicher Aufwand
Weitere Vorschläge zur Unterstützung der Gaskunden präsentierte Anfang der Woche die Experten-Kommission „Gas und Wärme“ – sie finden bei den Stadtwerken großen Zuspruch. „Vom Rabattmodell der Gaspreisbremse profitieren alle – vom Privathaushalt über den Mittelständler bis zum Industriebetrieb. Richtigerweise wurden ebenso alle Fernwärmekunden einbezogen“, betont Stadtwerke-Geschäftsführer Wolter.
Allerdings bedeutet der für Dezember geplante Erlass der Abschlagshöhe aus September 2022 für die Energieversorger einen beträchtlichen Aufwand. „Abrechnungsverfahren und die zugehörige IT müssen darauf eingestellt werden. Wir werden unseren Teil zur Umsetzung und zum Gelingen beitragen. Wichtig ist, dass die staatliche Leistung rechtzeitig bei den Versorgern ankommt“, meint Wolter.
Die Stadtwerke Garbsen verfolgen die aktuellen Entwicklungen und werden die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, sobald diese rechtskräftig beschlossen sind. „Wir prüfen die Auswirkungen der Kommissionsvorschläge sorgfältig und informieren unsere Kundinnen und Kunden zeitnah“, sagt Wolter.