Garbsen, 19. Oktober 2022. Die Bundesregierung bringt nach der Gaspreisbremse nun die Strompreisbremse auf den Weg. Laut Mitteilung des Wirtschaftsministeriums soll demnach der Strompreis für Haushalte und Unternehmen ähnlich wie bei der geplanten Gaspreisbremse gedeckelt werden, um eine europäische Verordnung über Notfallmaßnahmen umzusetzen.

Was bedeutet die Strompreisbremse für die Kundinnen und Kunden?

Geplant ist, den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Grundkontingent zu vergünstigten Preisen zur Verfügung zu stellen. Wie groß dieses Kontingent im Einzelfall ist, könnte sich nach dem Verbrauch in der Vergangenheit richten. Darüber hinaus zahlen Kundinnen und Kunden den normalen Strompreis. Ziel ist es, Haushalte und Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig das gebotene Einsparsignal in Zeiten der Energiekrise aufrechtzuerhalten. Wann die Strompreisbremse kommt und wie sie im Detail ausgestaltet sein wird, muss, ähnlich wie bei der Gaspreisbremse, in den politischen Gremien noch geklärt werden.

Finanziert werden soll das Vorhaben per Gewinnabschöpfung bei den Energiekonzernen. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU)*, sagt dazu: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung der Ausgestaltung einer Preisbremse auch für Strom nähert. (…) Die Zielsetzung, krisenbedingte Zufallserlöse (…) abzuschöpfen, ist grundsätzlich nachvollziehbar.“

Der VKU warnt allerdings davor, stärker als von der EU-Kommission geplant einzugreifen. Sowohl mögliche Erlösobergrenzen als auch eine rückwirkende Einführung bewertet der Verband als problematisch. „Wir halten eine Rückwirkung bis März 2022 für inakzeptabel und sehen darin vor allem einen Eingriff in den Vertrauensschutz. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in staatliche Zusagen und die Stabilität des Marktrahmens sind zentral für weitere Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energien“, heißt es in einer Mitteilung des VKU. Die Aufrechterhaltung des Stromangebotes müsse bei allen Maßnahmen Priorität haben, so Liebing. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, zur finanziellen Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher stattdessen eine steuerrechtliche Alternative zu prüfen.

* Der Verband kommunaler Unternehmen vertritt mehr als 1.500 Stadtwerke und kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation.