UNSER ANLIEGEN: GUT INFORMIEREN!

Garbsen, 31. Januar 2023. Nach wie vor wirkt sich der Krieg in der Ukraine auf die Energiepreise aus. Bereits Ende 2022 hat der Staat ein Entlastungspaket für Gas- und Fernwärmekunden – die Dezember-Soforthilfe – geschnürt, um Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell zu unterstützen. In diesem Jahr kommen die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen hinzu.

Als Ihr Strom-, Erdgas- und Wärmelieferant sind wir gesetzlich verpflichtet, über diese Preisbremsen zu informieren. So sehen es das EWPBG – das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – und das StromPBG – das Strompreisbremsengesetz – vor. Mit diesen Gesetzen sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher bis mindestens 31. Dezember 2023 von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Diese Frist kann der Gesetzgeber bis zum 30. April 2024 verlängern. Die Preisbremse nach EWPBG wird aus Bundesmitteln finanziert.

Die stark gestiegenen Energiepreise sind eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft. Sie wird jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich, weiterhin Energie einzusparen – Tipps finden Sie hier.

Übrigens: Wir haben den Großteil der Schreiben zu den Energiepreisbremsen bereits per Post verschickt – mit allen Infos rund ums Thema und – ganz wichtig – rund um Ihre individuelle Entlastung.

Ab wann gelten die Preisbremsen?

Wir werden die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen ab März 2023 umsetzen. Die Monate Januar und Februar 2023 beziehen wir rückwirkend mit ein.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse funktioniert bei Kundinnen und Kunden mit einem Strombezug von maximal 30.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird der Arbeitspreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) brutto begrenzt.

Für den Strom, den Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis. Das soll ein Anreiz sein, weniger Strom zu verbrauchen.

Für Kunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh gilt: Für 70 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauchs (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird der Energiepreisanteil auf 13 ct/kWh begrenzt, zuzüglich Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Für den darüber hinaus verbrauchten Strom zahlen sie den gültigen Vertragspreis, zuzüglich Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte. Auch hier gilt: Strom sparen senkt die Kosten!

Rechenbeispiel Strompreis­bremse

prognostizierter Jahresverbrauch
1.500 kWh
 
tatsächlicher Jahresverbrauch
2.200 kWh
 
40 ct/kWh Entlastung gelten für
1.200 kWh (80 % des prognost. Jahresverbrauchs von 1.500 kWh)
 
Differenz zwischen 80 %-prognost./tatsächl. Jahresverbrauch;
Abrechnung zum aktuellen Tarifpreis
1.000 kWh
 
prognostizierter Jahresverbrauch 1.500 kWh
tatsächlicher Jahresverbrauch 2.200 kWh
40 ct/kWh Entlastung gelten für 1.200 kWh (80 % des prognost. Jahresverbrauchs von 1.500 kWh)
Differenz zwischen 80 %-prognost./tatsächl. Jahresverbrauch;
Abrechnung zum aktuellen Tarifpreis
1.000 kWh

Was müssen Sie tun?

Unsere Kundinnen und Kunden müssen grundsätzlich nichts weiter tun! Wir passen die monatlichen Abschlagszahlungen an und teilen Ihnen Ihre persönliche Entlastung per Brief Ende Februar 2023 mit. Selbstverständlich verrechnen wir auch die Entlastung für Januar und Februar: Diese Beträge verteilen wir gleichmäßig auf die Monate März bis Dezember 2023.

Wichtig: Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Strom-Arbeitspreis unter der Preisbremse von 40 ct/kWh, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift hier nicht.

Wie funktioniert die Gaspreisbremse?

Die Gaspreisbremse funktioniert bei Kundinnen und Kunden mit einem Jahresverbrauch von maximal 1,5 Mio. kWh wie folgt: Für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Netzbetreiber im September 2022 prognostiziert hat, wird der Arbeitspreis auf 12 ct/kWh brutto begrenzt.

Für das Gas, das Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis. Dieses soll die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen, möglichst viel Gas einzusparen.

Auch Großverbraucher mit mehr als 1,5 Mio. kWh pro Jahr werden entlastet. Für sie gilt ein Garantiepreis von 7 ct/kWh, zuzüglich Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte und nur für 70 Prozent der Verbrauchsmenge 2021.

Rechenbeispiel Gaspreis­bremse

prognostizierter Jahresverbrauch 2022 20.000 kWh
tatsächlicher Jahresverbrauch 22.000 kWh
9,5 ct/kWh Entlastung gelten für 16.000 kWh (80 % des prognost. Jahresverbrauchs von 20.000 kWh)
Differenz zwischen 80 %-prognost./tatsächl. Jahresverbrauch;
Abrechnung zum aktuellen Tarifpreis
6.000 kWh
prognostizierter Jahresverbrauch 2022
20.000 kWh
 
tatsächlicher Jahresverbrauch
22.000 kWh
 
9,5 ct/kWh Entlastung gelten für
16.000 kWh (80 % des prognost. Jahresverbrauchs von 20.000 kWh)
 
Differenz zwischen 80 %-prognost./tatsächl. Jahresverbrauch;
Abrechnung zum aktuellen Tarifpreis
6.000 kWh
 

Was müssen Sie tun?

Unsere Kundinnen und Kunden müssen grundsätzlich nichts weiter tun! Wir passen die monatlichen Abschlagszahlungen an und teilen Ihnen Ihre persönliche Entlastung per Brief Ende Februar 2023 mit. Selbstverständlich verrechnen wir auch die Entlastung für Januar und Februar: Diese Beträge verteilen wir gleichmäßig auf die Monate März bis Dezember 2023.

Wichtig: Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Gas-Arbeitspreis unter der Preisbremse von 12 ct/kWh, zahlen Sie selbstverständlich Ihre vertraglich vereinbarten günstigeren Konditionen. Die Preisbremse greift hier nicht.

… und die Fernwärme­preis­bremse? 

Die Wärmepreisbremse funktioniert wie folgt: Für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Netzbetreiber im September 2022 prognostiziert hat, wird der Arbeitspreis auf 9,5 ct/kWh brutto begrenzt.

Für die Wärme, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarifpreis.

Rechenbeispiel Fern­wärme­preis­bremse

prognostizierter Jahresverbrauch 2022
15.000 kWh
 
tatsächlicher Jahresverbrauch
17.000 kWh
 
9,5 ct/kWh Entlastung gelten für
12.000 kWh (80 % des prognost. Jahresverbrauchs von 15.000 kWh)
 
Differenz zwischen 80 %-prognost./tatsächl. Jahresverbrauch;
Abrechnung zum aktuellen Tarifpreis
5.000 kWh
 
prognostizierter Jahresverbrauch 2022 15.000 kWh
tatsächlicher Jahresverbrauch 17.000 kWh
9,5 ct/kWh Entlastung gelten für 12.000 kWh (80 % des prognost. Jahresverbrauchs von 15.000 kWh)
Differenz zwischen 80 %-prognost./tatsächl. Jahresverbrauch;
Abrechnung zum aktuellen Tarifpreis
5.000 kWh

Was müssen Sie tun?

Unsere Kundinnen und Kunden müssen grundsätzlich nichts weiter tun!

Wir passen die monatlichen Abschlagszahlungen an und teilen Ihnen Ihre persönliche Entlastung per Brief Ende Februar 2023 mit. Selbstverständlich verrechnen wir auch hier die Entlastung für Januar und Februar: Diese Beträge verteilen wir gleichmäßig auf die Monate März bis Dezember 2023.

Ausführliche Informationen können Sie hier downloaden (PDF).

Auf unserer Webseite zur Versorgungssicherheit in Garbsen halten wir Sie über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden – und geben Ihnen dort auch die Möglichkeit, Ihre eigenen Fragen loszuwerden, die wir gern beantworten!

Interaktiver Rechner: So wirken Strompreis- und Gaspreisbremse

Berechnen Sie die monatliche Einsparung durch die Preisbremsen – und die anfallenden Kosten für Strom und Gas in Privathaushalten mit dem interaktiven Rechner des BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.