24 Stunden-Lieferantenwechsel: Künftig gelten beim Strom neue Fristen bei An-, Ab- und Umzugsmeldungen – Stadtwerke bieten Checkliste als Download an
Garbsen, 4. Juni 2025. Ab Freitag, 6. Juni, sollen Stromverbraucher binnen 24 Stunden an Werktagen ihren Lieferanten wechseln können. So sieht es § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes und ein darauf basierender Beschluss der Bundesnetzagentur vor. Damit will der Gesetzgeber den Wettbewerb unter den Stromversorgern fördern und die Digitalisierung im Energiesektor weiter voranbringen. Der Netzbetreiber koordiniert diesen Wechsel und sorgt für den Übergang auf den neuen Anbieter in der Regel innerhalb eines Tages, wenn der Wohnsitz beibehalten wird. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Informationen beim bisherigen Stromlieferanten vorliegen. Dazu zählen Lieferadresse, Zählernummer sowie bei bestehendem Lieferverhältnis die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer, die auf der Energierechnung zu finden ist. Bei einem Umzug kommen Angaben zum Ein- und Auszugsdatum hinzu.
Für Stadtwerke-Geschäftsführer Daniel Wolter gilt es allerdings, trotz der 24 Stunden-Regelung auf wichtige Details zu achten. „Die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben auch bei einem Lieferantenwechsel weiterhin bestehen. Oftmals haben Stromverträge Mindestlaufzeiten, die einzuhalten sind. Oder es gelten mehrwöchige Fristen für die Beendigung eines Liefervertrages“, so der Chef des Garbsener Energieunternehmens. Außerdem haperte es in der Vergangenheit bei einem Wechsel in der Regel an nicht vollständig vorliegenden Daten. „Daher raten wir Stromkundinnen und -kunden, uns vor allem bei einem Umzug bestenfalls 14 Tage vorher alle notwendigen Daten mitzuteilen und bei der Schlüsselübergabe den Zählerstand zu notieren und per Foto zu dokumentieren“, sagt Wolter.
Auch für Vermieter hat der Stadtwerkechef einen Tipp parat: Sie sollen dem Energielieferanten Leerstände und Mieterwechsel frühzeitig melden, um falsche Zuordnungen und Kosten zu vermeiden. Denn mit dem neuen Beschluss der Bundesnetzagentur geht der Lieferantenwechsel zwar schneller über die Bühne. Die bisher möglichen rückwirkenden An- und Abmeldungen, beispielsweise nach einem Umzug, entfallen künftig jedoch. „Verpasst man die Fristen, zahlen je nach Fall Mieter, Nachmieter oder auch Vermieter den Strom an der alten Adresse mit“, so Wolter.
Gasverträge sind von der neuen Regelung nicht betroffen, sollen aber laut Bundesnetzagentur folgen.
Was ändert sich ab 6. Juni 2025?
Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.
Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite.
Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden. Nähere Details zu den Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.