24 Stunden-Lieferantenwechsel: Künftig gelten beim Strom neue Fristen bei An-, Ab- und Umzugsmeldungen – Stadtwerke bieten Checkliste als Download an

Garbsen, 4. Juni 2025. Ab Freitag, 6. Juni, sollen Stromverbraucher binnen 24 Stunden an Werktagen ihren Lieferanten wechseln können. So sieht es § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes und ein darauf basierender Beschluss der Bundesnetzagentur vor. Damit will der Gesetzgeber den Wettbewerb unter den Stromversorgern fördern und die Digitalisierung im Energiesektor weiter voranbringen. Der Netzbetreiber koordiniert diesen Wechsel und sorgt für den Übergang auf den neuen Anbieter in der Regel innerhalb eines Tages, wenn der Wohnsitz beibehalten wird. Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Informationen beim bisherigen Stromlieferanten vorliegen. Dazu zählen Lieferadresse, Zählernummer sowie bei bestehendem Lieferverhältnis die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer, die auf der Energierechnung zu finden ist. Bei einem Umzug kommen Angaben zum Ein- und Auszugsdatum hinzu.

Für Stadtwerke-Geschäftsführer Daniel Wolter gilt es allerdings, trotz der 24 Stunden-Regelung auf wichtige Details zu achten. „Die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben auch bei einem Lieferantenwechsel weiterhin bestehen. Oftmals haben Stromverträge Mindestlaufzeiten, die einzuhalten sind. Oder es gelten mehrwöchige Fristen für die Beendigung eines Liefervertrages“, so der Chef des Garbsener Energieunternehmens. Außerdem haperte es in der Vergangenheit bei einem Wechsel in der Regel an nicht vollständig vorliegenden Daten. „Daher raten wir Stromkundinnen und -kunden, uns vor allem bei einem Umzug bestenfalls 14 Tage vorher alle notwendigen Daten mitzuteilen und bei der Schlüsselübergabe den Zählerstand zu notieren und per Foto zu dokumentieren“, sagt Wolter.

Auch für Vermieter hat der Stadtwerkechef einen Tipp parat: Sie sollen dem Energielieferanten Leerstände und Mieterwechsel frühzeitig melden, um falsche Zuordnungen und Kosten zu vermeiden. Denn mit dem neuen Beschluss der Bundesnetzagentur geht der Lieferantenwechsel zwar schneller über die Bühne. Die bisher möglichen rückwirkenden An- und Abmeldungen, beispielsweise nach einem Umzug, entfallen künftig jedoch. „Verpasst man die Fristen, zahlen je nach Fall Mieter, Nachmieter oder auch Vermieter den Strom an der alten Adresse mit“, so Wolter.

Gasverträge sind von der neuen Regelung nicht betroffen, sollen aber laut Bundesnetzagentur folgen.

Was ändert sich ab 6. Juni 2025?

Ab dem 6. Juni 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurden.

Dadurch wird es für Verbraucherinnen und Verbraucher möglich sein, den Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden zu wechseln. Welche Voraussetzungen dafür gelten, erfahren Sie auf dieser Seite.

Darüber hinaus wird es nicht mehr möglich sein, sich rückwirkend an-, ab- oder umzumelden. Somit müssen z. B. Umzüge frühzeitig gemeldet werden. Nähere Details zu den Fristen finden Sie in Ihrem Liefervertrag.

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.

An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.

Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
Adresse der Verbrauchsstelle
Name des Vertragspartners
Geburtsdatum des Vertragspartners
Ein- oder Auszugsdatum
Zählernummer
Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.

Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.

Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?
Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.