Strom to go
Tanken Sie in Ruhe auf: Bei uns erhalten Sie alles, was Sie brauchen, um Ihr E-Auto zu Hause aufzuladen. Wenn Sie unterwegs sind, können Sie unsere öffentlichen Ladestationen an vier Standorten in Garbsen nutzen.
Strom to go
Tanken Sie in Ruhe auf: Bei uns erhalten Sie alles, was Sie brauchen, um Ihr E-Auto zu Hause aufzuladen. Wenn Sie unterwegs sind, können Sie unsere öffentlichen Ladestationen an vier Standorten in Garbsen nutzen.
AUF DER ÜBERHOLSPUR: LADEN MIT DER WALLBOX
Mit einem E-Auto lassen Sie an der Ampel manchen Benziner stehen. Die Fahrzeuge beschleunigen nicht nur schnell, sondern bleiben auch bei hohem Tempo leise und bieten großen Fahrkomfort. Etwas mehr Zeit benötigen sie beim „Tanken“. Am besten laden Sie deshalb Ihr E-Auto auf, wenn sie es nicht benötigen – zum Beispiel nachts mit unserer Wallbox. Die passt bestimmt auch bei Ihnen in die Garage, ins Carport oder an die Hauswand. Dank einer Leistung von 11 kW haben Sie Ihren Akku zu Hause schnell aufgeladen.

Volle Ladung
Wir sorgen dafür, dass Ihnen unterwegs nicht der Saft ausgeht: In Garbsen betreiben wir mehrere öffentliche Ladesäulen für Elektroautos.
FAHRSPASS MIT REINEM GEWISSEN
Der Elektromobilität gehört die Zukunft. Die „Stromer“ sind leise und umweltfreundlich. Und sie machen Spaß: Heutige E-Autos sind Hightech-Fahrzeuge, sie beschleunigen schnell und fahren sich geschmeidig – ohne schalten. Mit unserer Wallbox können sie ganz einfach und kostengünstig zu Hause aufgeladen werden. Ökologisch sind E-Autos vor allem dann, wenn sie mit Strom aus regenerativen Quellen betankt werden – zum Beispiel aus der eigenen PV-Anlage oder mit unserem grünStrom.


WALLBOX STANDARD
Der Hybrid unter den Wallboxen – für den privaten und dienstlichen Gebrauch. Mit der Wallbox Standard können sie zu Hause sowohl Ihren eigenen Pkw als auch den Dienstwagen aufladen. Die Ladevorgänge können getrennt in einer App angezeigt werden. Bei der Wallbox Standart kann ein fest integriertes Ladekabel optional hinzugebucht werden.
Und so geht’s
So einfach kommen Sie zur Wallbox
Treibhausgase einsparen und Geld bekommen – mit der THG-Quote

Sie fahren ein Elektroauto und möchten jedes Jahr Ihre THG-Quote unkompliziert beantragen und verkaufen? Die Stadtwerke Garbsen unterstützen Besitzer von Elektrofahrzeugen bei der jährlichen Förderungsprämie für eingesparte CO2-Emissionen. Hierbei können Sie entscheiden, ob ein Teil der Auszahlung Ihrer THG-Quote in nachhaltige Projekte investiert wird. Hier erfahren Sie genau, wie Sie die THG-Prämie jedes Jahr aufs Neue beantragen können.
THG-Quote: Was ist das?
THG ist die Abkürzung für Treibhausgasminderungsquote. Diese beschreibt den jährlich eingesparten CO2-Ausstoß. Wer ein Elektrofahrzeug besitzt, kann die THG-Quote beantragen. Der Grund dafür: Laut Umweltbundesamt werden mit Elektrofahrzeugen, die rein elektrisch statt mit fossilen Brennstoffen gefahren werden, CO2-Emissionen eingespart – und das soll belohnt werden.
Deshalb gilt für alle, die ein Elektroauto fahren: Jetzt über die Stadtwerke Garbsen die THG-Prämie beantragen und sicher 350 Euro für eingesparten CO2-Ausstoß erhalten.

FAQ
THG-Quote ist die Abkürzung für Treibhausgasminderungsquote. Diese dient dem Klimaschutz. Sie wird allen Emittenten, also Unternehmen oder Fahrzeugen auferlegt, die fossile Brennstoffe nutzen. Damit soll, einfach gesagt, eine Reduzierung des schädlichen CO2-Ausstoßes erreicht werden.
Die Emittenten, wie zum Beispiel Mineralölunternehmen, erhalten dabei bestimmte Auflagen zur Kompensation von CO2-Emissionen, wobei jedes Jahr ein bestimmter Prozentsatz an Emissionen reduziert oder mindestens kompensiert werden soll. Wird die Quote nicht eingehalten, müssen Strafzahlungen entrichtet werden.
Gesetzliche Grundlagen für die THG-Quote sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV) sowie speziell Paragraf 37 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Hier wird beispielsweise festgelegt, dass Unternehmen 2022 für jede zusätzliche Tonne CO2 über der THG-Quote 600 Euro Strafe zahlen müssen.
Antragsberechtigt sind alle vollständig batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge. Dazu zählen neben dem E-Pkw auch E-Nutzfahrzeug und E-Busse sowie vollständig elektrische Fahrzeuge (Klasse L3e, L4e, L5e, L7e). Hybridfahrzeuge sind von der Berechtigung ausgeschlossen.
Bei uns ist der Antragsprozess sehr unkompliziert: Es werden neben den persönlichen Daten lediglich noch ein aktuelles Foto des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) benötigt. Das Foto kann ganz einfach über die Web-App hochgeladen werden. Die Daten werden selbstverständlich verschlüsselt nach Datenschutzvorgaben gespeichert und sind so bei der Bearbeitung vor einem unberechtigten Zugriff durch Dritte geschützt.
Ja, die Plattform kann auch für mehrere Fahrzeuge genutzt werden. Alle Elektrofahrzeuge, ausgenommen Hybridfahrzeuge, sind in Deutschland quotenberechtigt, ganz gleich, ob es sich dann um eine/-n gewerbliche/-n oder private/-n Halter/-in handelt. Jedes Fahrzeug kann ganz einfach über unsere Web-App registriert und alle relevanten Daten können ebenfalls in der App erfasst werden. Damit der Kooperationspartner die richtige THG-Quote auszahlen kann, ist bei der Registrierung das aktuelle Foto des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) wichtig.
Ja, auch für Elektrofahrzeuge, die geleast, finanziert oder gekauft sind, ist eine Auszahlung möglich. Antragsberechtigt ist stets der/die im Fahrzeugschein eingetragene Halter/-in.
Bei Verkauf des Fahrzeugs nach THG-Quoten-Beantragung, reicht eine formlose E-Mail an unseren Kooperationspartner. Ist die Auszahlung der THG-Quote zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt, ist keine weitere Maßnahme nötig. Die erhaltene Prämie muss nicht zurückgezahlt werden. Für jedes Elektrofahrzeug ist einmal pro Jahr eine Auszahlung möglich. Der neue Besitzer oder die neue Besitzerin kann im Folgejahr einen neuen Antrag für dieses Fahrzeug stellen.
Die Renewable Energy Directive II (RED II), (2018/2001/EU) verpflichtet auf EU-Ebene die Mitgliedsstaaten zu einer verstärkten Reduzierung der CO2-Emissionen. Für die THG-Quote in Deutschland gelten als gesetzliche Grundlage das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung (38. BImSchV). In § 37 des BImSchG ist geregelt, dass Unternehmen in Deutschland im Jahr 2022 für jede zusätzliche Tonne CO2 über der auferlegten THG-Quote, Strafe zahlen müssen. Der Erwerb von größeren Paketen der THG-Quoten dürfte daher für große Unternehmen ab 2022 interessant sein.
Privatpersonen müssen Erlöse der THG-Quote nicht versteuern. Nach Aktenzeichen S 2240/S 2256/S 2257 A – St 32 1, St 32 3, St 31 5 vom 21. März 2022 heißt es: Der private Fahrzeughalter erwirbt die THG-Quote nicht entgeltlich. Sie ist ein Produkt aus den eingesparten THG-Emissionen der geschätzten Strommenge und einem Nachweis der Zulassungsbescheinigung. Sie entsteht jährlich neu. Das heißt: Sie gilt nicht als „Anschaffung“ und unterliegt daher nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Im Privatvermögen unterliegt die Prämienzahlung daher als nicht steuerbare Leistung nicht der Einkommenssteuer.
Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um eine steuerliche Beratung oder Empfehlung für eine Anlageentscheidung. Bei Fragen zum Thema empfehlen wir daher, eine Steuerberaterin und einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Grüner Strom für nachhaltige Mobilität
E-Mobilität ist ein wichtiger Teil der Verkehrswende – vorausgesetzt, die Autos werden mit erneuerbare Energie betrieben. Bei uns tanken Sie ausschließlich SWG-grünStrom. Damit fahren Sie konkurrenzlos günstig: Die Kosten auf 100 Kilometer betragen im besten Fall gerade einmal rund 4,50 Euro. Bezahlen können Sie an unseren Ladesäulen ganz bequem mit der EC-Karte (Ladesäule Shopping Plaza) oder einer Kundenkarte zum Beispiel des Anbieters Plugsurfing (Ladesäule Möbel Hesse).